Denkmalschutz in Österreich erneuert

Erneuerung des österreichischen Denkmalschutzgesetzes: Ein Schritt in Richtung aktiver Erhaltung

Die geplante Änderung des österreichischen Denkmalschutzgesetzes (DMSG) stellt eine bedeutende Entwicklung in der Erhaltung kulturellen Erbes dar. Diese Reform zielt darauf ab, die Effektivität des Bundesdenkmalamtes (BDA) zu stärken und die Verantwortung der Denkmaleigentümer zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen auf lange Sicht dazu beitragen, dass historische Bauwerke und Kulturgüter besser geschützt und erhalten bleiben.

Aktueller Zustand und Notwendigkeit der Reform:
Das aktuelle Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1923 und wurde seitdem mehrmals angepasst, was zu einer komplexen und schwer interpretierbaren Rechtslage geführt hat. Ein prominentes Beispiel für den Mangel an effektivem Denkmalschutz ist das Schloss Ladendorf im Weinviertel, dessen Verfall auf unzureichende rechtliche Strukturen und mangelnde Durchsetzung des bestehenden Gesetzes hinweist.

Geplante Gesetzesänderungen:
Die anstehenden Änderungen beinhalten die Vereinfachung von Definitionen und den Abbau von Redundanzen, um das Gesetz übersichtlicher und handhabbarer zu machen. Zudem sollen die Instrumente des BDA, insbesondere im Bereich von Unterschutzstellungen und im Zusammenhang mit UNESCO-Welterbestätten, gestärkt werden.

Besondere Erhaltungspflicht für Eigentümer:
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer speziellen Erhaltungspflicht für Denkmaleigentümer. Diese soll das spekulative Verfallenlassen von denkmalgeschützten Gebäuden verhindern. Zur Unterstützung dieser Verpflichtung werden die Fördermittel des BDA um sechs Millionen Euro erhöht, wodurch insgesamt 21 Millionen Euro jährlich für die Denkmalpflege zur Verfügung stehen.

Diskussion und Kritik:
Während einige die finanzielle Unterstützung für Denkmaleigentümer als unzureichend ansehen und weitreichendere steuerliche Vorteile fordern, gibt es auch Kritik vonseiten der Wirtschaftskammer und des Gemeindebundes. Diese argumentieren, dass die bestehende baupolizeiliche Erhaltungspflicht ausreichen würde.

Änderungen im Bereich mobiler Kulturgüter:
Die Reform sieht auch Neuerungen im Umgang mit der Ausfuhr mobiler Kulturgüter vor. Ein deskriptiver Katalog soll für mehr Transparenz bei Ausfuhrbewilligungen sorgen. Zudem wird das Verbot der permanenten Ausfuhr an einen Erwerb durch eine öffentliche Sammlung gekoppelt, um den Verbleib von Kulturgütern in Österreich zu sichern.

Die bevorstehenden Änderungen des DMSG zeigen das Bestreben der österreichischen Regierung, historische Bauwerke und Kulturgüter aktiver und effektiver zu schützen. Dieser Schritt ist essenziell, um das reiche kulturelle Erbe Österreichs für zukünftige Generationen zu bewahren und zu pflegen. mehr

zum thema

KI – Jenseits des Menschlichen?

Künstliche Intelligenz ist das "erste, echte Kreativwerkzeug des 21. Jahrhunderts". Professor Michael Holze von der BHT Berlin erklärt, wie KI heute in der Architektur eingesetzt wird.

„Einfach bauen“ schafft Freiraum für Architekten

Ernst Böhm hat für die Forschungshäuser „einfach bauen” den „Nachhaltigkeitspreis Architektur 2022“ gewonnen. Mit Baukunst spricht er über die Gebäudeklasse "E", einfaches Bauen und Präfabrikation.

Baukunst ist eine Haltung

Das vergangene Jahrzehnt war für uns Architektinnen und Architekten eine Zeit des Wohlstands, beflügelt durch niedrige Zinsen, die den Immobiliensektor und die damit verbundenen Planungsberufe, befruchteten.