Der Gebäudetyp-E zielt darauf ab, die übermäßige Regulierung einzudämmen. Die Grundidee besteht darin, dass Planer und öffentliche Bauherren sich einvernehmlich und ohne Haftungsrisiko darauf einigen können, lediglich die Schutzziele der Bauvorschriften zu erfüllen – weder mehr noch weniger. Dies wirft rechtliche Fragen auf, über die im Interview mit Bundesjustizminister Marco Buschmann, BIngK-Präsident Heinrich Bökamp und BAK-Präsidentin Andrea Gebhard gesprochen wurde. mehr

Rechtliche Aspekte zum Gebäudetyp-E
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