Tausende Planungsaufträge müssen ausgeschrieben werden

Der Bundestag hat in einer Sitzung im April grünes Licht gegeben für die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare für EU-Bekanntmachungen.

In Kürze werden daraufhin tausende neue Planungsaufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssen, denn der Bundestag in seiner Sitzung vom 27.04. der „Verordnung der Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen…“ zugestimmt. Die Verordnung enthält die Streichung der deutschen Sonderregelung bei der Auftragswertermittlung von Planungsleistungen, welche von der EU-Kommission als Verstoß gegen die klassische Vergaberichtlinie angesehen wird. Die Regelung zur Auftragswertermittlung von Planungsleistungen tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Obwohl das BMWK nicht genau abschätzen konnte, wie viele Ausschreibungen in den Oberschwellenbereich wandern könnten, wird geschätzt, dass jährlich 10.000 öffentliche Planungsaufträge nach EU-Recht ausgeschrieben werden müssen. Büros müssen sich daher in Bezug auf Bewerbungen professioneller aufstellen. mehr

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