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Wie wollen wir in Zukunft heizen?

Eines der politischen Themen der letzten Wochen in Deutschland, das Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen umtreibt ist, ist die Frage: Wie sollen wir in Zukunft heizen und wer soll das bezahlen?

Um die Klimaziele zu erreichen, muss der CO2-Ausstoß bei Heizungen in Deutschland drastisch reduziert werden.

Die ersten Infos zum Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes ließen noch viele Fragen offen, vor allem wie sich auch Menschen mit weniger Geld eine neue Heizung oder deren Umrüstung leisten können.

Die Reform des Gesetztes wurde vom Bundeskabinett genehmigt, die Diskussionen darüber jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Neu eingebaute Heizungen sollen ab dem 01.01.2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Am 19. April äußersten sich Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei einer Pressekonferenz dazu.
Demnach soll es ein zweiteiliges Förderkonzept geben, das sich aus einer Grundförderung und den sogenannten Klimaboni zusammensetzt. Das heißt, zur Grundförderung können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Klimaboni ausbezahlt werden.

Die Grundförderung von 30 Prozent erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sowie private Vermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten, in der eine davon selbst genutzt wird.

Der „Klimabonus I“ beträgt 20 Prozent und wird Hauseigentümern bewilligt, die einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten oder freiwillig ihre alten Heizungen austauschen, obwohl sie laut Gebäudeenergiegesetz nicht dazu verpflichtet sind. Der Bonus ist für den Austausch von Kohleöfen, Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sowie Eigentümer, die ihre Immobilie vor 2002 bewohnt haben oder älter als 80 Jahre sind.

Den „Klimabonus II“ über 10 Prozent soll ein Anreiz für alle Eigentümer sein, bei denen grundsätzlich noch keine Austauschpflicht besteht und die trotzdem mindestens fünf Jahre vorher ihren alten Heizkessel durch eine neue Anlage ersetzen wollen.

Damit die Nachfrage nach Handwerkern und Produktionskapazitäten nicht überstrapaziert wird, soll die Antragstellung zeitlich gestaffelt werden.
Förderfähig sind zum Beispiel:

  • ab 2024 alle Geräte, die älter als 40 Jahre (mit Herstellerdatum bis 31.12.1984) sind
  • ab 2025 alle Geräte, die älter als 35 Jahre (mit Herstellerdatum bis 31.12.1989) sind
  • ab 2026 alle Geräte, die älter als 30 Jahre (mit Herstellerdatum bis 31.12.1996) sind

Der ebenfalls auf 10 Prozent festgesetzte „Klimabonus III“ tritt in Kraft, wenn Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind, nicht mehr repariert werden können. Hierzu kommt noch, dass die Heizkessel innerhalb eines Jahres und nicht wie normalerweise vorgeschrieben innerhalb von drei Jahren ausgetauscht werden müssen. Abgesehen von dem vorgestellten Förderprogramm soll es laut Bundesministerium Kreditförderungen und die schon vorhandene steuerliche Förderung im Einkommensrecht geben.

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